Bei unserer JHV am 28. Februar wurde eine Änderung der Satzung beschlossen.
Unter Downloads steht die neue Satzung sowie das neue Gewaltpräventionskonzept als PDF bereit.
Die im Konzept genannten Vertrauenspersonen sind: Anke Timmer und Gerhard Maßnick.
Hier die Gegenüberstellung alter und neuer Satzung.
§ 2 Zweck des Vereins
Alt: Der Verein hat unter Ausschluss von Erwerbszwecken die sportliche Betätigung seiner Mitglie-
der, vornehmlich den Jagdbogensport, einhergehend mit dem Streben und der Förderung nach Tole-
ranz und Gemeinschaftsgefühl zum Zweck. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke. Etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes (Vorstand und
erweiterter Vorstand) können für ihre im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit tatsächlich entstandenen
Auslagen Ersatz in Geldeswert erhalten. Hierüber entscheidet der Vorstand.
Neu: Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes.
§ 9 Der Vereinsvorstand
Alt: (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Kassierer. Dem erweiterten Vorstand gehören zudem der Sportwart, der Jugendwart und der Pressewart einschließlich deren Stellvertretern an.
Neu: (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Kassierer. Dem erweiterten Vorstand gehören zudem der Web-Master, Pressewart, der Sportwart und der Jugendwart einschließlich deren Stellvertreter an
§ 13 Auflösung des Vereins
Alt: (3) Im Falle der Auflösung findet eine Liquidation statt, die der zuletzt amtierende Vereinsvorsit-
zende als Liquidator auszuführen hat. Das nach Bestreitung der Verpflichtungen des Vereins noch
vorhandene Vermögen wird der Krebsstation der Kinderklinik Datteln gespendet.
Neu: (3) Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins
an die Krebsstation der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 14 Gewaltprävention (Komplett neu)
(1) Der Jagdbogenclub Datteln 1987 e.V. tritt rassistischen und demokratiefeindlichen Bestrebungen,
menschenverachtenden Verhandlungsweisen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob
sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entschieden entgegen.
(2) Er sieht sich insbesondere dem Schutz von Kindern verpflichtet und fördert deren gesunde, körperliche und geistige Persönlichkeitsentwicklung durch den Bogensport. Zu diesem Zweck wurde ein
System von Maßnahmen und Richtlinien innerhalb des Vereins erarbeitet und dem Jugendamt der
Stadt Datteln zur Ansicht und Prüfung vorgelegt. Dieses „Schutzkonzept“ wird innerhalb des Vereins
gelebt und zu diesem Zweck den Vereinsmitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Texte der alten § 14 und § 15 bleiben unverändert. Aus dem alten § 14 Gerichtsstand wird der neue § 15 Gerichtsstand. Demnach wird aus dem alten § 15 Inkrafttreten der neue § 16 Inkrafttreten.
